
Traditionelle Chinesische Medizin,
Orthomolekulare Therapie in Bonn
BEHANDLUNGSKOSTEN

Privat Versicherte:
Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet, die im Jahr 1985 veröffentlicht wurde. Diese Gebührenordnung ist bereits sehr alt und enthält vergleichsweise niedrige Vergütungssätze. Daher kann es vorkommen, dass Ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht zu 100 % übernimmt.
Das Honorar richtet sich nach dem Umfang der jeweiligen Behandlung und liegt in der Regel zwischen € 110,-- und € 145,-- pro Termin.
Gesetzlich Versicherte:
Von gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für naturheilkundliche Therapien oder verordnete Heilmittel nicht übernommen. Für gesetzlich Versicherte empfiehlt sich eine private Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen einschließt.
Die Leistungen eines Heilpraktikers sind private Heilbehandlungen und werden über ein Honorar abgegolten.
Das Honorar richtet sich nach dem Umfang der jeweiligen Behandlung und liegt in der Regel zwischen € 110,-- und € 145,-- pro Termin.
Die Behandlungshonorare von Heilpraktikern unterliegen nicht der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).